Lehre ist eine Gemeinde im Osten von Niedersachsen im Landkreis Helmstedt. Die Großstädte Braunschweig und Wolfsburg grenzen an das Gemeindegebiet
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.218 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
38165
Vorwahlen
05308, 05309, 05301
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Kampsth, Kampstüh
Adressen:
1. Bundesministerium für Bildung und Forschung
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
2. Kultusministerium Baden-Württemberg
Kaiserstraße 12
70173 Stuttgart
3. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Wilmersdorfer Straße 32
10585 Berlin
Gemeinde Lehre – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lehre in den bereitgestellten Quellen. Die letzten Bekanntmachungen in Lehre betreffen vorwiegend Verfahren aus dem Jahr 2022, wie die Bekanntmachung der Bauleitplanung für die Kläranlage Lehre und die 24. Änderung des Flächennutzungsplans, oder andere ältere Verfahren.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.