Helmstedt (plattdeutsch Helmstidde) ist die Kreisstadt des Landkreises Helmstedt in Niedersachsen (Deutschland) und eine selbständige Gemeinde
Bundesland
Landkreis
Einwohner
25.325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38350, 38372Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
05351, 05352, 05356
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bisdorf, Brunsole, GrubeEmma, Seilbahn, Trendel, Waldruhe, Waldwinkel, Bisdorf, Brunsole, GrubeEmma, Seilbahn, Trendel, Waldruhe, Waldwinkel
Adressen:
1. Stadt Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt
2. Landkreis Helmstedt, Breite Straße 5, 38350 Helmstedt
3. Agentur für Arbeit Helmstedt, Waisenhausstraße 5, 38350 Helmstedt
Gemeinde Helmstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet Ziegenberg in Königslutter am Elm, einem Teil des Landkreises Helmstedt, wurde am 09.11.2022 im Amtsblatt veröffentlicht und erlangte damit Rechtskraft. Das Projekt umfasst 118 Baugrundstücke für Einfamilien- und Mehrfamilienhausbebauung.
- Die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt plant den Bau von zehn Sozialwohnungen neben der Turnhalle in Velpke, vorausgesetzt die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Politik. Das Projekt soll im kommenden Frühjahr beginnen, es gibt jedoch Skepsis bei den Anwohnern wegen der Größe des Gebäudes.
- Im Bereich der Edelhöfe in Helmstedt wird ein großes Wohnbauprojekt mit 65 modernen Wohnungen und Sozialeinrichtungen realisiert, das Teil einer Trendwende zur Belebung des Stadtkerns ist.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.