Leipheim ist eine Stadt im schwäbischen Landkreis Günzburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
7386 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89340
Vorwahl
08221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Leipheim, Hauptstraße 1, 89340 Leipheim
2. Landratsamt Günzburg, Bahnhofstraße 2, 89312 Günzburg
3. Finanzamt Günzburg, Bahnhofstraße 8, 89312 Günzburg
Gemeinde Leipheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für den Ortskern Riedheim wurde in einer Stadtratssitzung diskutiert und es wurde beschlossen, dass er im Bauausschuss vorberaten und bis zum Eintritt der Rechtskraft weiterentwickelt werden soll. Es gab auch eine Diskussion über den Bauantrag für ein Wohngebäude mit 6 Wohnanlagen und einer Tiefgarage in Riedheim, der zurückgestellt wurde, weil der Bebauungsplan Nr. 45 seit Jahren nicht verabschiedet wurde.
Zusätzlich gibt es mehrere Teil-Bebauungspläne für verschiedene Bereiche in Leipheim, wie den Teil-Bebauungsplan Nr. 1 "Südumfahrung", der seit 2012 in Kraft ist, und die 1. Änderungen der Teil-Bebauungspläne Nr. 2, 3 und 5, die 2017 in Kraft traten, sowie die 1. Änderung des Teil-Bebauungsplans Nr. 4 "Sondergebiet Energieerzeugung GuD", der 2019 beschlossen wurde.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.