Leisnig ist eine Stadt an der Freiberger Mulde im Landkreis Mittelsachsen im Freistaat Sachsen, rund 50 km südöstlich von Leipzig.
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
8207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04703
Vorwahl
034321
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
2. Bürgeramt Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
3. Ordnungsamt Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
Gemeinde Leisnig – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die Stadt Leisnig hat den geänderten Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich Windenergie gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Der Plan zielt auf die Erweiterung und den Ausbau von Windenergiestandorten zur Förderung erneuerbarer Energien ab. Es werden neue Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen, unter Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsbelangen. Die öffentliche Auslegung fand vom 13.03.2023 bis 31.03.2023 statt. Der Plan umfasst Korrekturen und Ergänzungen zu Windflächen, Waldabständen, Umweltauswirkungen und Rechtsvorgaben, einschließlich des Wind-an-Land-Gesetzes und des Klimaschutzgebots.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.