Sie ist die drittgrößte Stadt des Kreises Lippe und liegt 25 Kilometer östlich von Bielefeld mitten in der Region Ostwestfalen-Lippe
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
40.345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32657
Vorwahlen
05261, 05266
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Rieperturm, Rieperturm
Adressen:
1. Stadt Lemgo, Rathausplatz 1, 32663 Lemgo
2. Kreis Lippe, Leopoldstraße 24, 32756 Detmold
3. Finanzamt Lemgo, Am Bruch 1, 32663 Lemgo
Gemeinde Lemgo – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Lemgoer Innenstadt soll neuer Wohnraum entstehen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Fläche zwischen der Breiten Straße und der Stiftstraße, früher als Hanse-Center bekannt, ist beschlossen worden. Hier werden ein Mehrfamilienhaus und acht Reihenhäuser gebaut. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2025 beginnen und in der ersten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen sein. Zuvor startet im November 2024 die Verlegung von Fernwärme-, Strom- und Wasserleitungen und eine archäologische Untersuchung des Bodens. Die Reihenhäuser werden zum Kauf angeboten, während die Nutzung der Wohnungen im Mehrfamilienhaus noch nicht feststeht. Die Neubauten werden mit Photovoltaikflächen und extensiver Dachbegrünung ausgestattet.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.