Sie ist die drittgrößte Stadt des Kreises Lippe und liegt 25 Kilometer östlich von Bielefeld mitten in der Region Ostwestfalen-Lippe
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
40.345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32657
Vorwahlen
05261, 05266
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Rieperturm, Rieperturm
Adressen:
1. Stadt Lemgo, Rathausplatz 1, 32663 Lemgo
2. Kreis Lippe, Leopoldstraße 24, 32756 Detmold
3. Finanzamt Lemgo, Am Bruch 1, 32663 Lemgo
Gemeinde Lemgo – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Lemgoer Innenstadt soll neuer Wohnraum entstehen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Fläche zwischen der Breiten Straße und der Stiftstraße, früher als Hanse-Center bekannt, ist beschlossen worden. Hier werden ein Mehrfamilienhaus und acht Reihenhäuser gebaut. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2025 beginnen und in der ersten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen sein. Zuvor startet im November 2024 die Verlegung von Fernwärme-, Strom- und Wasserleitungen und eine archäologische Untersuchung des Bodens. Die Reihenhäuser werden zum Kauf angeboten, während die Nutzung der Wohnungen im Mehrfamilienhaus noch nicht feststeht. Die Neubauten werden mit Photovoltaikflächen und extensiver Dachbegrünung ausgestattet.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.