Lenggries ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und ein Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
10.058 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83661
Vorwahlen
08042, 08045
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Almbach, AmKeilkopf, AmTratenbach, Anger, Bairahof, Bayernhtte, Brauneckhtte, Denkalm, Ertlhöfe, Fleck, Florianshtte, Gilgenhöfe, Graben, Hellerschwang, Hohenburg, Hohenreuth, Hohenwiesen, Holz, Kalvarienberg, Klaffenbach, Kotalm, Kranzer, Langeneck, Leger, Luitpolderhöfe, Mhlbach, Obermurbach, Rauchenberg, Reiseralm, Rieschenhöfe, Schlegldorf, Seekarhtte, Seiboldhöfe, Steinbach, Unterluß, Untermurbach, Vorderriß, Wasenstein, Wegscheid, Wies
Adressen:
1. Gemeinde Lenggries, Hauptstraße 4, 83661 Lenggries
2. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Kaiserstraße 12, 83646 Bad Tölz
3. Finanzamt Bad Tölz, Am Schloßplatz 1, 83646 Bad Tölz
Gemeinde Lenggries – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Lenggrieser Gemeinderat hat erneut den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft auf dem Kasernenareal abgelehnt, trotz dringenden Bedarfs an Unterkünften. Das Landratsamt kündigte an, die Genehmigung trotzdem zu erteilen, berufend auf planungsrechtliche Lockerungen im Baugesetzbuch, die bis 2027 befristet sind. Die Gemeinde argumentierte gegen den Bau wegen fehlender sozialer Bereiche, Spielplätze, Freizeitflächen und mangelnder Anbindung an den ÖPNV sowie Straßenbeleuchtung.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.