Lichtenfels ist eine Landstadt im Nordwesten von Nordhessen (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
4136 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35104
Vorwahlen
05636, 06454 (Dalwigksthal, Münden, Neukirchen, Sachsenberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Degendorf, Krappenroth, Oberlangheim, Reundorf, Seubelsdorf, Degendorf, Krappenroth, Oberlangheim, Reundorf, Seubelsdorf
Adressen:
1. Stadt Lichtenfels, Hauptstraße 1, 96215 Lichtenfels
2. Landratsamt Lichtenfels, Bamberger Straße 1, 96215 Lichtenfels
3. Finanzamt Lichtenfels, Bamberger Straße 7, 96215 Lichtenfels
Gemeinde Lichtenfels – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Lichtenfels hat am 11.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für einen neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den „RaiBa Bürgersolarpark Bohnberg“ gefasst. Dieses Vorhaben der Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim eG umfasst die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich des Weilers Bohnberg. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch aufgestellt und gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert, um die Flächen als Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung Erneuerbarer Energien darzustellen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.