Lichtenfels ist eine Landstadt im Nordwesten von Nordhessen (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
4136 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35104
Vorwahlen
05636, 06454 (Dalwigksthal, Münden, Neukirchen, Sachsenberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Degendorf, Krappenroth, Oberlangheim, Reundorf, Seubelsdorf, Degendorf, Krappenroth, Oberlangheim, Reundorf, Seubelsdorf
Adressen:
1. Stadt Lichtenfels, Hauptstraße 1, 96215 Lichtenfels
2. Landratsamt Lichtenfels, Bamberger Straße 1, 96215 Lichtenfels
3. Finanzamt Lichtenfels, Bamberger Straße 7, 96215 Lichtenfels
Gemeinde Lichtenfels – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Lichtenfels hat am 11.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für einen neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den „RaiBa Bürgersolarpark Bohnberg“ gefasst. Dieses Vorhaben der Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim eG umfasst die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich des Weilers Bohnberg. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch aufgestellt und gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert, um die Flächen als Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung Erneuerbarer Energien darzustellen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.