Lichtenfels ist eine Landstadt im Nordwesten von Nordhessen (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
4136 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35104
Vorwahlen
05636, 06454 (Dalwigksthal, Münden, Neukirchen, Sachsenberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Degendorf, Krappenroth, Oberlangheim, Reundorf, Seubelsdorf, Degendorf, Krappenroth, Oberlangheim, Reundorf, Seubelsdorf
Adressen:
1. Stadt Lichtenfels, Hauptstraße 1, 96215 Lichtenfels
2. Landratsamt Lichtenfels, Bamberger Straße 1, 96215 Lichtenfels
3. Finanzamt Lichtenfels, Bamberger Straße 7, 96215 Lichtenfels
Gemeinde Lichtenfels – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Lichtenfels hat am 11.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für einen neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den „RaiBa Bürgersolarpark Bohnberg“ gefasst. Dieses Vorhaben der Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim eG umfasst die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich des Weilers Bohnberg. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch aufgestellt und gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert, um die Flächen als Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung Erneuerbarer Energien darzustellen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.