Lippetal ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Soest
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.837 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59510
Vorwahlen
02923 (Herzfeld, Oestinghausen) 02527 (Lippborg, Hultrop) 02388 (eigentlich die Vorwahl des Hammer Bezirks Hamm-Uentrop. Der Autohof mit den Geschäften wie z. B. McDonald’s, Novum, Spielbank usw. hat diese Vorwahl)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
2. Bauamt Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
3. Ordnungsamt Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
Gemeinde Lippetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lippetal plant die 55. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 17 „Hülst“ im Ortsteil Lippborg. Der Änderungsbereich umfasst etwa 0,85 ha südwestlich der Herzfelder Straße und soll für eine wohnbauliche Entwicklung genutzt werden, da die Firma Gartengestaltung HAGENKAMP ihren Firmensitz in das örtliche Gewerbegebiet verlagert. Die Planung zielt auf die Schaffung von Wohnbauflächen, insbesondere für 1 1⁄2- bis 2 1⁄2-geschossige Ein- und Zweifamilienhäuser, und soll den Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde decken. Die Planverfahren werden parallel durchgeführt und müssen den landes- und regionalplanerischen Zielvorgaben entsprechen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.