Lohmen ist eine Gemeinde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Sachsen. Sie ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Lohmen/Stadt Wehlen
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
3061 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
01847
Vorwahlen
03501, 035024
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lohmen, Hauptstraße 1, 01847 Lohmen
2. Ordnungsamt Lohmen, Hauptstraße 1, 01847 Lohmen
3. Finanzamt Pirna, Am Markt 1, 01796 Pirna
Gemeinde Lohmen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.