Pirna ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Verwaltungsgemeinschaft Pirna im Freistaat Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
38.361 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01796
Vorwahl
03501
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pirna
Am Markt 1
01796 Pirna
2. Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
An der Mühle 2
01796 Pirna
3. Finanzamt Pirna
An der Mühle 4
01796 Pirna
Gemeinde Pirna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Pirna wird durch den Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und tritt mit der Ausfertigung und Veröffentlichung der Beschlussfassung in Kraft. Aktuell läuft das Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, bei dem die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind im Geoportal der Stadt Pirna zugänglich.
Der Prozess umfasst den Aufstellungsbeschluss, die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs, die Berücksichtigung von Anregungen und Bedenken sowie die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans, der den Rahmen für die Bebauungspläne setzt, ist derzeit in Bearbeitung und beinhaltet Neuausweisungen von Gewerbe- und Industrieflächen sowie die Revitalisierung bestehender Gewerbegebiete.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.