Pirna ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Verwaltungsgemeinschaft Pirna im Freistaat Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
38.361 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01796
Vorwahl
03501
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pirna
Am Markt 1
01796 Pirna
2. Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
An der Mühle 2
01796 Pirna
3. Finanzamt Pirna
An der Mühle 4
01796 Pirna
Gemeinde Pirna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Pirna wird durch den Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und tritt mit der Ausfertigung und Veröffentlichung der Beschlussfassung in Kraft. Aktuell läuft das Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, bei dem die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind im Geoportal der Stadt Pirna zugänglich.
Der Prozess umfasst den Aufstellungsbeschluss, die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs, die Berücksichtigung von Anregungen und Bedenken sowie die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans, der den Rahmen für die Bebauungspläne setzt, ist derzeit in Bearbeitung und beinhaltet Neuausweisungen von Gewerbe- und Industrieflächen sowie die Revitalisierung bestehender Gewerbegebiete.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.