Pirna ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Verwaltungsgemeinschaft Pirna im Freistaat Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
38.361 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01796
Vorwahl
03501
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pirna
Am Markt 1
01796 Pirna
2. Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
An der Mühle 2
01796 Pirna
3. Finanzamt Pirna
An der Mühle 4
01796 Pirna
Gemeinde Pirna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Pirna wird durch den Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und tritt mit der Ausfertigung und Veröffentlichung der Beschlussfassung in Kraft. Aktuell läuft das Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, bei dem die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind im Geoportal der Stadt Pirna zugänglich.
Der Prozess umfasst den Aufstellungsbeschluss, die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs, die Berücksichtigung von Anregungen und Bedenken sowie die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans, der den Rahmen für die Bebauungspläne setzt, ist derzeit in Bearbeitung und beinhaltet Neuausweisungen von Gewerbe- und Industrieflächen sowie die Revitalisierung bestehender Gewerbegebiete.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.