Bekannt ist Lorsch unter anderem durch das zum Weltkulturerbe ernannte Kloster Lorsch
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
13.930 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64653
Vorwahlen
06251, 06256
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Seehof, Seehof
Adressen:
1. Stadt Lorsch
Hauptstraße 1
64653 Lorsch
2. Ordnungsamt Lorsch
Hauptstraße 1
64653 Lorsch
3. Bürgeramt Lorsch
Hauptstraße 1
64653 Lorsch
Gemeinde Lorsch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Lorsch plant die Errichtung von Wohngebieten und einer Kindertagesstätte im Bereich Lagerfeld West. Der Bebauungsplan Nr. 68 „Lagerfeld West“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wurden beschlossen, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für Mehrfamilienhäuser und eine Kindertagesstätte zu schaffen. Das Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 wurde positiv beschieden. Es werden zwei Bebauungspläne erstellt: B-Plan Nr. 68/1 für den nördlichen Teilbereich und B-Plan Nr. 68/2 für den südlichen Teilbereich. Die Stadt sichert damit den Standort für die Kindertagesstätte und schafft neue Wohnflächen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.