Lorsch ist eine Stadt im südhessischen Kreis Bergstraße
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
13.930 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64653
Vorwahlen
06251, 06256
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Seehof, Seehof
Adressen:
1. Stadt Lorsch
Hauptstraße 1
64653 Lorsch
2. Ordnungsamt Lorsch
Hauptstraße 1
64653 Lorsch
3. Bürgeramt Lorsch
Hauptstraße 1
64653 Lorsch
Gemeinde Lorsch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Lorsch plant die Errichtung von Wohngebieten und einer Kindertagesstätte im Bereich Lagerfeld West. Der Bebauungsplan Nr. 68 „Lagerfeld West“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wurden beschlossen, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für Mehrfamilienhäuser und eine Kindertagesstätte zu schaffen. Das Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 wurde positiv beschieden. Es werden zwei Bebauungspläne erstellt: B-Plan Nr. 68/1 für den nördlichen Teilbereich und B-Plan Nr. 68/2 für den südlichen Teilbereich. Die Stadt sichert damit den Standort für die Kindertagesstätte und schafft neue Wohnflächen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.