Der staatlich anerkannte Erholungsort Löningen ist eine Stadt im Oldenburger Münsterland, gelegen im Dreieck zwischen Oldenburg, Osnabrück und der Grenze zu den Niederlanden, genauer im südwestlichen Landkreis Cloppenburg, ungefähr 5 Kilometer von der Grenze zum Landkreis Emsland entfernt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.592 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49624
Vorwahlen
05432, 05434, 05437, 05962, 05964
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Augustenfeld, Benstrup, Borkhorn, Duderstadt, Düenkamp, Elbergen, Evenkamp, Helmighausen, Holthausen, Lewinghausen, Lodbergen, Madlage, Meerdorf, Steinrieden, Vehrensande, Werwe, Windhorst
Adressen:
1. Stadt Löningen, Am Markt 1, 49624 Löningen
2. Einwohnermeldeamt Löningen, Am Markt 1, 49624 Löningen
3. Ordnungsamt Löningen, Am Markt 1, 49624 Löningen
Gemeinde Löningen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Löningen in den bereitgestellten Quellen. Die Quelle aus Löningen beschreibt allgemein die Bauleitplanung und die Rolle von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, aber es sind keine aktuellen Ereignisse oder Entscheidungen erwähnt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.