Lastrup ist eine Gemeinde im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49688
Vorwahlen
04472, 04477
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bixlag, GroßRoscharden, Hammel, Hammesdamm, Hamstrup, KleinRoscharden, Matrum, Nieholte, Norwegen, Oldendorf, Schnelten, Suhle, SuhlerMark, Timmerlage, Bixlag, GroßRoscharden, Hammel, Hammesdamm, Hamstrup, KleinRoscharden, Matrum, Nieholte, Norwegen, Oldendorf, Schnelten, Suhle, SuhlerMark, Timmerlage
Adressen:
1. Stadt Lastrup, Am Markt 1, 49688 Lastrup
2. Einwohnermeldeamt Lastrup, Am Markt 1, 49688 Lastrup
3. Ordnungsamt Lastrup, Am Markt 1, 49688 Lastrup
Gemeinde Lastrup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.