Lastrup ist eine Gemeinde im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49688
Vorwahlen
04472, 04477
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bixlag, GroßRoscharden, Hammel, Hammesdamm, Hamstrup, KleinRoscharden, Matrum, Nieholte, Norwegen, Oldendorf, Schnelten, Suhle, SuhlerMark, Timmerlage, Bixlag, GroßRoscharden, Hammel, Hammesdamm, Hamstrup, KleinRoscharden, Matrum, Nieholte, Norwegen, Oldendorf, Schnelten, Suhle, SuhlerMark, Timmerlage
Adressen:
1. Stadt Lastrup, Am Markt 1, 49688 Lastrup
2. Einwohnermeldeamt Lastrup, Am Markt 1, 49688 Lastrup
3. Ordnungsamt Lastrup, Am Markt 1, 49688 Lastrup
Gemeinde Lastrup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.