Lübz ist eine an der Müritz-Elde-Wasserstraße gelegene Kleinstadt im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
6167 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19386
Vorwahl
038731
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lübz
Am Markt 1
19386 Lübz
2. Landkreis Ludwigslust-Parchim
Am Markt 1
19386 Lübz
3. Einwohnermeldeamt Lübz
Am Markt 1
19386 Lübz
Gemeinde Lübz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Lübz plant die Entwicklung von Nutzungen für ein Mischgebiet, wofür der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan erforderlich ist.
- Ein Bebauungsplan Nr. 30 für das Wohngebiet an der Kreiener Straße wurde beschlossen und die Öffentlichkeit beteiligt.
- Es gibt Pläne für die Schaffung eines Gewerbegebietes direkt an der B 191, dem "Gewerbepark Lübz", sowie für den Bau eines Sportboothafens an der Müritz-Elde-Wasserstraße.
- Weitere Planungen umfassen die Fortführung der Stadtsanierung und den Ausbau der Sportstätten.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.