Parchim (umgangssprachlich auch: Pütt, niederdeutsch: Parchen) ist die Kreisstadt des Landkreises Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern, 40 km südöstlich der Landeshauptstadt Schwerin
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
17.467 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
19370, 19374
Vorwahl
03871
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Parchim, Am Markt 1, 19370 Parchim
2. Landkreis Ludwigslust-Parchim, Am Alten Markt 1, 19370 Parchim
3. Agentur für Arbeit Parchim, Wismarsche Str. 1, 19370 Parchim
Gemeinde Parchim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Parchim arbeitet an der Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes am nordöstlichen Stadtrand, insbesondere entlang der Lübzer Chaussee. Dieses Gebiet soll Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe ansiedeln, da die bestehenden Gewerbeflächen, wie der Möderitzer Weg, weitgehend belegt sind. Der Bebauungsplan Nr. 4 umfasst die Neugestaltung von Verkehrsanbindungen, die Festsetzung von Grünzäsuren und Pufferzonen zum Schutz von Wohnbebauung und Landschaftsschutzgebieten. Zudem wird ein Grünordnungsplan parallel erarbeitet.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.