In der amtsfreien Stadt Parchim befindet sich der Verwaltungssitz des Amtes Parchimer Umland, dem zehn Gemeinden angehören
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
17.467 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
19370, 19374
Vorwahl
03871
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Parchim, Am Markt 1, 19370 Parchim
2. Landkreis Ludwigslust-Parchim, Am Alten Markt 1, 19370 Parchim
3. Agentur für Arbeit Parchim, Wismarsche Str. 1, 19370 Parchim
Gemeinde Parchim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Parchim arbeitet an der Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes am nordöstlichen Stadtrand, insbesondere entlang der Lübzer Chaussee. Dieses Gebiet soll Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe ansiedeln, da die bestehenden Gewerbeflächen, wie der Möderitzer Weg, weitgehend belegt sind. Der Bebauungsplan Nr. 4 umfasst die Neugestaltung von Verkehrsanbindungen, die Festsetzung von Grünzäsuren und Pufferzonen zum Schutz von Wohnbebauung und Landschaftsschutzgebieten. Zudem wird ein Grünordnungsplan parallel erarbeitet.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.