In der amtsfreien Stadt Parchim befindet sich der Verwaltungssitz des Amtes Parchimer Umland, dem zehn Gemeinden angehören
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
17.467 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
19370, 19374
Vorwahl
03871
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Parchim, Am Markt 1, 19370 Parchim
2. Landkreis Ludwigslust-Parchim, Am Alten Markt 1, 19370 Parchim
3. Agentur für Arbeit Parchim, Wismarsche Str. 1, 19370 Parchim
Gemeinde Parchim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Parchim arbeitet an der Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes am nordöstlichen Stadtrand, insbesondere entlang der Lübzer Chaussee. Dieses Gebiet soll Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe ansiedeln, da die bestehenden Gewerbeflächen, wie der Möderitzer Weg, weitgehend belegt sind. Der Bebauungsplan Nr. 4 umfasst die Neugestaltung von Verkehrsanbindungen, die Festsetzung von Grünzäsuren und Pufferzonen zum Schutz von Wohnbebauung und Landschaftsschutzgebieten. Zudem wird ein Grünordnungsplan parallel erarbeitet.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.