Mainaschaff ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
9006 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63814
Vorwahl
06021
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mainaschaff
Am Rathaus 1
63814 Mainaschaff
2. Bürgeramt Mainaschaff
Am Rathaus 1
63814 Mainaschaff
3. Ordnungsamt Mainaschaff
Am Rathaus 1
63814 Mainaschaff
Gemeinde Mainaschaff – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne im Ortsgebiet Mainaschaff werden derzeit überarbeitet. Es gibt mehrere Planungsbereiche, darunter der "Gewerbliche Bauflächen Nördlich der B8 - 2. Teilabschnitt" und "Westlich des Kranichweges", für die aktuelle Dokumente und Begründungen im PDF-Format verfügbar sind. Bei Fragen oder fehlenden Darstellungen soll man sich direkt an das Bauamt wenden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.