Mainhardt ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg. Die Gemeinde wurde im 11. Jahrhundert erstmals erwähnt und hat fast 5900 Einwohner
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6082 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74535, 74523
Vorwahl
07903
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ammertsweiler, Aschenhtte, Baad, Bäumlesfeld, Dennhof, Eulhof, Gailsbach, Gögelhof, Hammerschmiede, Hohenegarten, Hohenstraßen, Htten, Klingenhof, Krebshof, Laukenmhle, Mittelmhle, Mönchsberg, Neuwirtshaus, Nßlenshof, Riegenhof, Rösersmhle, Schollenhof, Stock, Vordermhle, Waspenhof, WrttembergerHof, Zimmerhaus, Ammertsweiler, Aschenhütte, Baad, Bäumlesfeld, Dennhof, Eulhof, Gailsbach, Gögelhof, Hammerschmiede, Hohenegarten, Hohenstraßen, Hütten, Klingenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mainhardt
Hauptstraße 1
74535 Mainhardt
2. Ordnungsamt Mainhardt
Hauptstraße 1
74535 Mainhardt
3. Finanzamt Schwäbisch Hall
Am Markt 16
74523 Schwäbisch Hall
Gemeinde Mainhardt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.