Waiblingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg in der Region Stuttgart, die etwa zehn Kilometer nordöstlich der Landeshauptstadt Stuttgart liegt. Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
55.526 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71332, 71334, 71336
Vorwahlen
07151, 07146
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mhlhäusle, Sanzenbach, Scherrenmhle, Waiblingen, Mühlhäusle, Sanzenbach, Scherrenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waiblingen
Bahnhofstraße 33
71332 Waiblingen
2. Ordnungsamt Waiblingen
Bahnhofstraße 33
71332 Waiblingen
3. Arbeitsagentur Waiblingen
Mörikestraße 3
71332 Waiblingen
Gemeinde Waiblingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.