Die Stadt Maintal liegt am Main zwischen Frankfurt am Main und Hanau im zusammenhängend bebauten Gebiet
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
39.287 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63477
Vorwahlen
06181; 06109 in Bischofsheim
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Maintal
Am Stadtpark 1
63477 Maintal
2. Bürgeramt Maintal
Am Stadtpark 1
63477 Maintal
3. Ordnungsamt Maintal
Am Stadtpark 1
63477 Maintal
Gemeinde Maintal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Maintal wird im Gebiet "Maintal-Mitte" in Dörnigheim ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, um ein modernes, klimaangepasstes und klimaschonendes Wohnquartier zu entwickeln. Der Sieger des Wettbewerbs soll im Februar 2024 feststehen.
- Ein Bebauungsplan für das Areal zwischen Kennedystraße und Alter Kesselstädter Weg in Dörnigheim ist in Arbeit. Ein Vorentwurf des Bebauungsplans wurde im November 2024 in einer Bürgerinfoveranstaltung vorgestellt.
- Es gibt laufende Arbeiten an Kleingartenbebauungsplänen, wie dem Pilotbebauungsplan für den Bereich "Grünflächen nördlich der Ringmauer" in Hochstadt, der bereits in Kraft getreten ist. Weitere Bebauungspläne für Kleingärten sind in Bearbeitung, jedoch verzögert sich der Prozess aufgrund fehlenden Fachpersonals.
- Die Stadt Maintal plant die Errichtung neuer Gemeinschaftsunterkünfte in Maintal-Ost und Maintal-Mitte, die bis Ende 2024 und 2025 betriebsbereit sein sollen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.