Malente (plattdeutsch: Lent) ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein im Land Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
10.851 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23714, 23717
Vorwahl
04523
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Malente, Am Markt 1, 23714 Malente
2. Amtsgericht Eutin, Am Schloß 1, 23701 Eutin
3. Kreisverwaltung Ostholstein, Eutiner Str. 4, 23701 Eutin
Gemeinde Malente – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Malente hat im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vorbereitende Untersuchungen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) für das Untersuchungsgebiet „Zentrum Malente“ durchgeführt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malente wurde zuletzt 2005 neuaufgestellt und im Bereich Lenter Platz und Umgebung angepasst. Es gibt verschiedene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan 57 mit 1. Änderung für den Frischemarkt und den Bebauungsplan 60 mit 1. und 2. Änderung für den Bereich Lenter Platz und Umgebung. Zudem wurde das Untersuchungsgebiet im Westen im Bereich des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands e.V. (CJD) geringfügig erweitert und zusätzliche vorbereitende Untersuchungen eingeleitet.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung