Malente (plattdeutsch: Lent) ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein im Land Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
10.851 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23714, 23717
Vorwahl
04523
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Malente, Am Markt 1, 23714 Malente
2. Amtsgericht Eutin, Am Schloß 1, 23701 Eutin
3. Kreisverwaltung Ostholstein, Eutiner Str. 4, 23701 Eutin
Gemeinde Malente – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Malente hat im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vorbereitende Untersuchungen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) für das Untersuchungsgebiet „Zentrum Malente“ durchgeführt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malente wurde zuletzt 2005 neuaufgestellt und im Bereich Lenter Platz und Umgebung angepasst. Es gibt verschiedene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan 57 mit 1. Änderung für den Frischemarkt und den Bebauungsplan 60 mit 1. und 2. Änderung für den Bereich Lenter Platz und Umgebung. Zudem wurde das Untersuchungsgebiet im Westen im Bereich des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands e.V. (CJD) geringfügig erweitert und zusätzliche vorbereitende Untersuchungen eingeleitet.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.