Malente (plattdeutsch: Lent) ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein im Land Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
10.851 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23714, 23717
Vorwahl
04523
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Malente, Am Markt 1, 23714 Malente
2. Amtsgericht Eutin, Am Schloß 1, 23701 Eutin
3. Kreisverwaltung Ostholstein, Eutiner Str. 4, 23701 Eutin
Gemeinde Malente – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Malente hat im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vorbereitende Untersuchungen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) für das Untersuchungsgebiet „Zentrum Malente“ durchgeführt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malente wurde zuletzt 2005 neuaufgestellt und im Bereich Lenter Platz und Umgebung angepasst. Es gibt verschiedene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan 57 mit 1. Änderung für den Frischemarkt und den Bebauungsplan 60 mit 1. und 2. Änderung für den Bereich Lenter Platz und Umgebung. Zudem wurde das Untersuchungsgebiet im Westen im Bereich des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands e.V. (CJD) geringfügig erweitert und zusätzliche vorbereitende Untersuchungen eingeleitet.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.