Eutin ist die Kreisstadt des Kreises Ostholstein im Osten Schleswig-Holsteins.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
16.948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23701
Vorwahl
04521
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AlteKalkhtte, Aukamp, Beutinerhof, Birkenhöh, Bockholt, Bockholterbaum, Braak, BraakerArmenhaus, Braakermhle, Buchenhof, Ellhorn, Fasaneninsel, Fassensdorf, Fissau, Fissaubrck, Friedental, Gamal, Gothendorf, Griebel, Großmeinsdorf, Hainholz, Holzkaten, Hufnerberg, Langenjahrten, Majenfelde, Meinsdorferfelde, Näthkamp, NeueKalkhtte, Pulverbeck, Quisdorf, Redderkrug, Rotengrund, Sandfeld, Sandfeldkrug, Schäferei, Schönborn, Schötteln, Sibbersdorf, Steindamm, Tanneneck
Gemeinde Eutin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Januar 2025 ist der Projektstart zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90, 1.Änderung u. Ergänzung / 21. Flächennutzungsplanänderung für die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes Eutin/Süsel geplant.
- Im zweiten Quartal 2025 soll die Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 145 / 28. Flächennutzungsplanänderung für die Überplanung des Schulstandortes "Am Kleinen See" erfolgen.
- Bauleitplanungen für die Nachverdichtung an der Elisabethstraße (Bebauungsplan Nr. 134), die Nachverdichtungspotenziale an der Alten Lübecker Landstraße (Bebauungsplan Nr. 152) und die Überplanung des Grundstückes angrenzend an den Forsthof (Bebauungsplan Nr. 99, 1.Änderung) sind vorgesehen.
- Die Überplanung des Verbrauchermarktes EDEKA (Bebauungsplan Nr. 161) wird im Jahr 2025 fortgeführt und voraussichtlich 2026 abgeschlossen.
- Die Bauleitplanungen für wohnbauliche Projekte in Eutin-Neudorf an der Plöner Straße (Bebauungsplan Nr. 158) und an der Blauen Lehmkuhle (Bebauungsplan Nr. 146 / 29. Flächennutzungsplanänderung) sollen in der ersten Jahreshälfte 2025 abgeschlossen werden.
- Die Überplanung Wilhelmshöhe (Bebauungsplan Nr. 159 / 38. Flächennutzungsplanänderung) und die Überplanung des Bereiches Uklei Fährhaus in Eutin-Sielbeck (Bebauungsplan Nr. 149 / 30. Flächennutzungsplanänderung) sollen Ende 2025 abgeschlossen werden.
- Die Planung zur Inwertsetzung der Fasaneninsel im Großen Eutiner See (Bebauungsplan Nr. 162) wird von einem privaten Vorhabenträger initiiert und fortgeführt.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.