Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Eutin

Eutin ist die Kreisstadt des Kreises Ostholstein im Osten Schleswig-Holsteins.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Ostholstein
Einwohner
16.948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23701
Vorwahl
04521
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AlteKalkhtte, Aukamp, Beutinerhof, Birkenhöh, Bockholt, Bockholterbaum, Braak, BraakerArmenhaus, Braakermhle, Buchenhof, Ellhorn, Fasaneninsel, Fassensdorf, Fissau, Fissaubrck, Friedental, Gamal, Gothendorf, Griebel, Großmeinsdorf, Hainholz, Holzkaten, Hufnerberg, Langenjahrten, Majenfelde, Meinsdorferfelde, Näthkamp, NeueKalkhtte, Pulverbeck, Quisdorf, Redderkrug, Rotengrund, Sandfeld, Sandfeldkrug, Schäferei, Schönborn, Schötteln, Sibbersdorf, Steindamm, Tanneneck
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Im Januar 2025 ist der Projektstart zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90, 1.Änderung u. Ergänzung / 21. Flächennutzungsplanänderung für die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes Eutin/Süsel geplant.
- Im zweiten Quartal 2025 soll die Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 145 / 28. Flächennutzungsplanänderung für die Überplanung des Schulstandortes "Am Kleinen See" erfolgen.
- Bauleitplanungen für die Nachverdichtung an der Elisabethstraße (Bebauungsplan Nr. 134), die Nachverdichtungspotenziale an der Alten Lübecker Landstraße (Bebauungsplan Nr. 152) und die Überplanung des Grundstückes angrenzend an den Forsthof (Bebauungsplan Nr. 99, 1.Änderung) sind vorgesehen.
- Die Überplanung des Verbrauchermarktes EDEKA (Bebauungsplan Nr. 161) wird im Jahr 2025 fortgeführt und voraussichtlich 2026 abgeschlossen.
- Die Bauleitplanungen für wohnbauliche Projekte in Eutin-Neudorf an der Plöner Straße (Bebauungsplan Nr. 158) und an der Blauen Lehmkuhle (Bebauungsplan Nr. 146 / 29. Flächennutzungsplanänderung) sollen in der ersten Jahreshälfte 2025 abgeschlossen werden.
- Die Überplanung Wilhelmshöhe (Bebauungsplan Nr. 159 / 38. Flächennutzungsplanänderung) und die Überplanung des Bereiches Uklei Fährhaus in Eutin-Sielbeck (Bebauungsplan Nr. 149 / 30. Flächennutzungsplanänderung) sollen Ende 2025 abgeschlossen werden.
- Die Planung zur Inwertsetzung der Fasaneninsel im Großen Eutiner See (Bebauungsplan Nr. 162) wird von einem privaten Vorhabenträger initiiert und fortgeführt.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.