Eutin ist die Kreisstadt des Kreises Ostholstein im Osten Schleswig-Holsteins.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
16.948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23701
Vorwahl
04521
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AlteKalkhtte, Aukamp, Beutinerhof, Birkenhöh, Bockholt, Bockholterbaum, Braak, BraakerArmenhaus, Braakermhle, Buchenhof, Ellhorn, Fasaneninsel, Fassensdorf, Fissau, Fissaubrck, Friedental, Gamal, Gothendorf, Griebel, Großmeinsdorf, Hainholz, Holzkaten, Hufnerberg, Langenjahrten, Majenfelde, Meinsdorferfelde, Näthkamp, NeueKalkhtte, Pulverbeck, Quisdorf, Redderkrug, Rotengrund, Sandfeld, Sandfeldkrug, Schäferei, Schönborn, Schötteln, Sibbersdorf, Steindamm, Tanneneck
Gemeinde Eutin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Januar 2025 ist der Projektstart zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90, 1.Änderung u. Ergänzung / 21. Flächennutzungsplanänderung für die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes Eutin/Süsel geplant.
- Im zweiten Quartal 2025 soll die Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 145 / 28. Flächennutzungsplanänderung für die Überplanung des Schulstandortes "Am Kleinen See" erfolgen.
- Bauleitplanungen für die Nachverdichtung an der Elisabethstraße (Bebauungsplan Nr. 134), die Nachverdichtungspotenziale an der Alten Lübecker Landstraße (Bebauungsplan Nr. 152) und die Überplanung des Grundstückes angrenzend an den Forsthof (Bebauungsplan Nr. 99, 1.Änderung) sind vorgesehen.
- Die Überplanung des Verbrauchermarktes EDEKA (Bebauungsplan Nr. 161) wird im Jahr 2025 fortgeführt und voraussichtlich 2026 abgeschlossen.
- Die Bauleitplanungen für wohnbauliche Projekte in Eutin-Neudorf an der Plöner Straße (Bebauungsplan Nr. 158) und an der Blauen Lehmkuhle (Bebauungsplan Nr. 146 / 29. Flächennutzungsplanänderung) sollen in der ersten Jahreshälfte 2025 abgeschlossen werden.
- Die Überplanung Wilhelmshöhe (Bebauungsplan Nr. 159 / 38. Flächennutzungsplanänderung) und die Überplanung des Bereiches Uklei Fährhaus in Eutin-Sielbeck (Bebauungsplan Nr. 149 / 30. Flächennutzungsplanänderung) sollen Ende 2025 abgeschlossen werden.
- Die Planung zur Inwertsetzung der Fasaneninsel im Großen Eutiner See (Bebauungsplan Nr. 162) wird von einem privaten Vorhabenträger initiiert und fortgeführt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.