Eutin ist die Kreisstadt des Kreises Ostholstein im Osten Schleswig-Holsteins.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
16.948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23701
Vorwahl
04521
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AlteKalkhtte, Aukamp, Beutinerhof, Birkenhöh, Bockholt, Bockholterbaum, Braak, BraakerArmenhaus, Braakermhle, Buchenhof, Ellhorn, Fasaneninsel, Fassensdorf, Fissau, Fissaubrck, Friedental, Gamal, Gothendorf, Griebel, Großmeinsdorf, Hainholz, Holzkaten, Hufnerberg, Langenjahrten, Majenfelde, Meinsdorferfelde, Näthkamp, NeueKalkhtte, Pulverbeck, Quisdorf, Redderkrug, Rotengrund, Sandfeld, Sandfeldkrug, Schäferei, Schönborn, Schötteln, Sibbersdorf, Steindamm, Tanneneck
Gemeinde Eutin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Januar 2025 ist der Projektstart zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90, 1.Änderung u. Ergänzung / 21. Flächennutzungsplanänderung für die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes Eutin/Süsel geplant.
- Im zweiten Quartal 2025 soll die Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 145 / 28. Flächennutzungsplanänderung für die Überplanung des Schulstandortes "Am Kleinen See" erfolgen.
- Bauleitplanungen für die Nachverdichtung an der Elisabethstraße (Bebauungsplan Nr. 134), die Nachverdichtungspotenziale an der Alten Lübecker Landstraße (Bebauungsplan Nr. 152) und die Überplanung des Grundstückes angrenzend an den Forsthof (Bebauungsplan Nr. 99, 1.Änderung) sind vorgesehen.
- Die Überplanung des Verbrauchermarktes EDEKA (Bebauungsplan Nr. 161) wird im Jahr 2025 fortgeführt und voraussichtlich 2026 abgeschlossen.
- Die Bauleitplanungen für wohnbauliche Projekte in Eutin-Neudorf an der Plöner Straße (Bebauungsplan Nr. 158) und an der Blauen Lehmkuhle (Bebauungsplan Nr. 146 / 29. Flächennutzungsplanänderung) sollen in der ersten Jahreshälfte 2025 abgeschlossen werden.
- Die Überplanung Wilhelmshöhe (Bebauungsplan Nr. 159 / 38. Flächennutzungsplanänderung) und die Überplanung des Bereiches Uklei Fährhaus in Eutin-Sielbeck (Bebauungsplan Nr. 149 / 30. Flächennutzungsplanänderung) sollen Ende 2025 abgeschlossen werden.
- Die Planung zur Inwertsetzung der Fasaneninsel im Großen Eutiner See (Bebauungsplan Nr. 162) wird von einem privaten Vorhabenträger initiiert und fortgeführt.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.