Sie ist nach Stuttgart und Karlsruhe die drittgrößte Stadt des Landes. Die ehemalige Residenzstadt (1720–1778) der Kurpfalz mit ihrem stadtprägenden Barockschloss, einer der größten Schlossanlagen der Welt, bildet das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Metropolregion Rhein-Neckar mit 2,35 Millionen Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
311.831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
68159–68309
Vorwahl
0621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Straßenheim, Sbenheim, Straßenheim, Sübenheim
Adressen:
1. Stadt Mannheim - Rathaus, Marktplatz 5, 68159 Mannheim
2. Finanzamt Mannheim - B 5, 16, 68159 Mannheim
3. Agentur für Arbeit Mannheim - B 2, 1, 68159 Mannheim
Gemeinde Mannheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Mannheimer Gemeinderat hat am 15. März 2022 den Bebauungsplan für drei Universitätsgebäude im Friedrichspark beschlossen. Die Planung wurde optimiert, um Umwelt- und Klimaaspekte zu berücksichtigen, und die Anzahl der Gebäude von ursprünglich fünf auf vier reduziert, um die Durchlüftung und den Umweltschutz zu verbessern. Der Baubeginn für das erste Gebäude ist für 2029 geplant.
- Ein weiteres bedeutendes Projekt ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers am Hauptbahnhof Mannheim, wo brach liegende Flächen einer neuen Funktion zugeführt werden sollen. Das Ziel ist, ein lebhaftes Quartier mit Wohn-, Dienstleistungs- und gewerblichen Nutzungen zu schaffen.
- Der Mannheimer Gemeinderat hat zudem den Doppelhaushalt für 2025 und 2026 beschlossen, der Investitionen von über 360 Millionen Euro umfasst, trotz hoher finanzieller Belastungen. Der Haushalt enthält auch Mittel für verschiedene städtische Projekte, einschließlich der Nationaltheater-Sanierung und der Unterstützung für das Klinikum.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.