Markdorf ist eine Kleinstadt im Bodenseekreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
14.284 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88677
Vorwahl
07544
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergheim, Gangenweiler, Harresheim, Leimbach, Lichtenegg, Möggenweiler, Remmette, Bergheim, Gangenweiler, Harresheim, Leimbach, Lichtenegg, Möggenweiler, Remmette
Adressen:
1. Stadt Markdorf
Hauptstraße 1
88677 Markdorf
2. Landratsamt Bodenseekreis
Ravensburger Straße 64
88045 Friedrichshafen
3. Bürgeramt Markdorf
Hauptstraße 1
88677 Markdorf
Gemeinde Markdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Markdorfer Gemeinderat hat den Bebauungsplan Atzenberg als Satzung beschlossen, um den lang geplanten Dorfplatz in Ittendorf zu realisieren. Dieser Dorfplatz soll auf einem von der Stadt erworbenen Wiesengelände südlich des Ittendorfer Bürgerhauses entstehen. Die Arbeiten sollen im Oktober beginnen. Es gab Stellungnahmen von Behörden, Verbänden und Bürgern, wobei ein Bürger Kritik an der geplanten Kulturscheune und dem Mangel an Parkplätzen und sanitärer Infrastruktur äußerte. Die Bauverwaltung entgegnete, dass die Kulturscheune Sanitäranlagen erhalten wird und der Dorfplatz keine Festplatzfunktion haben soll.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.