Marktleuthen ist eine Stadt im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge (Regierungsbezirk Oberfranken) und liegt westlich von Selb.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
2954 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95168
Vorwahl
09285
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Habnith, Hebanz, Hohenbuch, Leuthenforst, Neudes, Neudorf, Raumetengrn, Wendenhammer, Habnith, Hebanz, Hohenbuch, Leuthenforst, Neudes, Neudorf, Raumetengrün, Wendenhammer
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marktleuthen
Hauptstraße 1
95168 Marktleuthen
2. Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge
Bahnhofstraße 1
95632 Wunsiedel
3. Finanzamt Hof
Bismarckstraße 2
95028 Hof
Gemeinde Marktleuthen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.