Selb ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge (Regierungsbezirk Oberfranken) und liegt direkt an der tschechischen Grenze
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
14.609 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95100
Vorwahl
09287
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baumgärtelmhle, Buchwald, Drrewiesen, Drrloh, Heuloh, Krippnermhle, Längenau, Laubbhl, Linden, Mhlbach, Neuenbrand, Papiermhle, Reuth, Rußberg, Sommermhle, Stopfersfurth, Vielitz, Wildenau, Baumgärtelmühle, Buchwald, Dürrewiesen, Dürrloh, Heuloh, Krippnermühle, Längenau, Laubbühl, Linden, Mühlbach, Neuenbrand, Papiermühle, Reuth, Rußberg, Sommermühle, Stopfersfurth, Vielitz, Wildenau
Adressen:
1. Stadt Selb, Rathausplatz 1, 95100 Selb
2. Finanzamt Hof, Ludwigstraße 7, 95028 Hof
3. Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Am Markt 1, 95632 Wunsiedel
Gemeinde Selb – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.