Thiersheim ist ein Markt im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge (Regierungsbezirk Oberfranken) und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
1744 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95707
Vorwahl
09233
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergnersreuth, Braunersgrn, Grafenreuth, Johanneszeche, Karlmhle, Kleehof, Kothigenbibersbach, Leutenberg, Neuenreuth, Putzenmhle, Stemmas, Wampen, Bergnersreuth, Braunersgrün, Grafenreuth, Johanneszeche, Karlmühle, Kleehof, Kothigenbibersbach, Leutenberg, Neuenreuth, Putzenmühle, Stemmas, Wampen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Thiersheim
Hohenberger Straße 23
95719 Thiersheim
2. Amtsgericht Marktredwitz
Marktplatz 1
95615 Marktredwitz
3. Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge
Kaiserstraße 2
95632 Wunsiedel
Gemeinde Thiersheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.