Thiersheim ist ein Markt im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge (Regierungsbezirk Oberfranken) und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
1744 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95707
Vorwahl
09233
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergnersreuth, Braunersgrn, Grafenreuth, Johanneszeche, Karlmhle, Kleehof, Kothigenbibersbach, Leutenberg, Neuenreuth, Putzenmhle, Stemmas, Wampen, Bergnersreuth, Braunersgrün, Grafenreuth, Johanneszeche, Karlmühle, Kleehof, Kothigenbibersbach, Leutenberg, Neuenreuth, Putzenmühle, Stemmas, Wampen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Thiersheim
Hohenberger Straße 23
95719 Thiersheim
2. Amtsgericht Marktredwitz
Marktplatz 1
95615 Marktredwitz
3. Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge
Kaiserstraße 2
95632 Wunsiedel
Gemeinde Thiersheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.