Thiersheim ist ein Markt im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge (Regierungsbezirk Oberfranken) und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
1744 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95707
Vorwahl
09233
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergnersreuth, Braunersgrn, Grafenreuth, Johanneszeche, Karlmhle, Kleehof, Kothigenbibersbach, Leutenberg, Neuenreuth, Putzenmhle, Stemmas, Wampen, Bergnersreuth, Braunersgrün, Grafenreuth, Johanneszeche, Karlmühle, Kleehof, Kothigenbibersbach, Leutenberg, Neuenreuth, Putzenmühle, Stemmas, Wampen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Thiersheim
Hohenberger Straße 23
95719 Thiersheim
2. Amtsgericht Marktredwitz
Marktplatz 1
95615 Marktredwitz
3. Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge
Kaiserstraße 2
95632 Wunsiedel
Gemeinde Thiersheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.