Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Mechernich

Mechernich ist eine kreisangehörige Stadt im Kreis Euskirchen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
28.327 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53894
Vorwahlen
02443, 02256, 02484
Adresse der Stadtverwaltung
Bergstraße 1–4, 53894 Mechernich
Bergstraße 1–4, 53894 Mechernich 53894 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Bachrevier, Baltesbenden, Bergheim, Burgfey, Griesberg, Katzvey, Lorbach, Marienau, Peterheide, Unterurholz, Urfey, Vierwege, Vollem, Bachrevier, Baltesbenden, Bergheim, Burgfey, Griesberg, Katzvey, Lorbach, Marienau, Peterheide, Unterurholz, Urfey, Vierwege, Vollem
Adressen:
1. Stadt Mechernich
Kölner Straße 12
53894 Mechernich

2. Bürgeramt Mechernich
Kölner Straße 12
53894 Mechernich

3. Ordnungsamt Mechernich
Kölner Straße 12
53894 Mechernich
Gemeinde Mechernich – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30
  • Dienstag: 08:30 - 12:30
  • Mittwoch: 08:30 - 12:30
  • Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:30 - 14:30
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Mechernich gibt es aktuell Kontroversen um den Bau von neuen Mietwohnungen an der Bahnstraße. Investoren planen, ein eingeschossiges Gebäude an der Ecke Bahnstraße/Arenbergstraße aufzustocken, um acht neue Mietwohnungen zu schaffen. Die Politik und Nachbarn haben jedoch Bedenken geäußert, da sie den Entwurf als zu wuchtig empfinden und sich Sorgen über die Parkplatzsituation machen. Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz stimmte einstimmig gegen das Projekt, obwohl Stadtplaner Thomas Schiefer den Entwurf als gelungen und genehmigungsfähig ansah.

Zusätzlich gibt es in Mechernich verschiedene laufende Beteiligungsverfahren für Bebauungspläne und Flächennutzungspläne, die über ein zentrales Beteiligungsportal der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und im Rathaus der Stadt Mechernich eingesehen werden können.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.