Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Krefeld

Die Stadt Krefeld (bis 25. Krefeld nahm Ende 2015 mit rund 225.000 Einwohnern unter den 29 Großstädten Nordrhein-Westfalens den 14. Jahrhunderts auch als „Samt- und Seidenstadt“ bezeichnet. Die Stadt Krefeld (bis 25
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
227.050 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47798–47809, 47829, 47839
Vorwahl
02151
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Krefeld - Bürgerbüro
Hinter den Kulissen 1
47798 Krefeld

Kreis Viersen - Umweltamt
Dülkener Str. 1
41747 Viersen

Agentur für Arbeit Krefeld
Uerdinger Str. 24
47799 Krefeld
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 07.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes 841 (V) - Südlich Uerdinger Straße im Bereich des Krefelder Hofes gebilligt. Dieser Plan umfasst die Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohngebäuden, einem Hotel, einer Kindertagesstätte und gewerblichen Flächen. Es sind ca. 245 Wohneinheiten geplant, sowie die Schaffung von öffentlichen Räumen und einer durchgrünten Umgebung.

In Krefeld-West starten 2024 zwei große Projekte: der Baubeginn für die neue Eissporthalle auf dem ehemaligen Kerrygold-Gelände und das Projekt „Sonnenheide“ in Fischeln, das 2027 beginnen soll und Reihen-, Doppel- und Geschosswohnungsbau sowie eine Kita und andere Einrichtungen umfasst.

In Uerdingen ist das Bauprojekt „Rheinblick“ mit einem Satzungsbeschluss vom letzten Jahr vorbereitet, das eine Mischung aus Wohn- und Gemeinschaftseinrichtungen vorsieht. Zudem plant die Vivawest Wohnen GmbH die Fertigstellung des Wohnquartiers „Zooblick“ an der Uerdinger Straße für Mitte 2025.

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.