Deutschlandweit betrachtet war Krefeld am 31. Krefeld nahm Ende 2015 mit rund 225.000 Einwohnern unter den 29 Großstädten Nordrhein-Westfalens den 14. Deutschlandweit betrachtet war Krefeld am 31. Jahrhunderts auch als „Samt- und Seidenstadt“ bezeichnet
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
227.050 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47798–47809, 47829, 47839
Vorwahl
02151
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Krefeld - Bürgerbüro
Hinter den Kulissen 1
47798 Krefeld
Kreis Viersen - Umweltamt
Dülkener Str. 1
41747 Viersen
Agentur für Arbeit Krefeld
Uerdinger Str. 24
47799 Krefeld
Gemeinde Krefeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 07.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes 841 (V) - Südlich Uerdinger Straße im Bereich des Krefelder Hofes gebilligt. Dieser Plan umfasst die Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohngebäuden, einem Hotel, einer Kindertagesstätte und gewerblichen Flächen. Es sind ca. 245 Wohneinheiten geplant, sowie die Schaffung von öffentlichen Räumen und einer durchgrünten Umgebung.
In Krefeld-West starten 2024 zwei große Projekte: der Baubeginn für die neue Eissporthalle auf dem ehemaligen Kerrygold-Gelände und das Projekt „Sonnenheide“ in Fischeln, das 2027 beginnen soll und Reihen-, Doppel- und Geschosswohnungsbau sowie eine Kita und andere Einrichtungen umfasst.
In Uerdingen ist das Bauprojekt „Rheinblick“ mit einem Satzungsbeschluss vom letzten Jahr vorbereitet, das eine Mischung aus Wohn- und Gemeinschaftseinrichtungen vorsieht. Zudem plant die Vivawest Wohnen GmbH die Fertigstellung des Wohnquartiers „Zooblick“ an der Uerdinger Straße für Mitte 2025.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern