Platz ein. Jahrhunderts auch als „Samt- und Seidenstadt“ bezeichnet. Platz ein. Jahrhunderts auch als „Samt- und Seidenstadt“ bezeichnet
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
227.050 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47798–47809, 47829, 47839
Vorwahl
02151
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Krefeld - Bürgerbüro
Hinter den Kulissen 1
47798 Krefeld
Kreis Viersen - Umweltamt
Dülkener Str. 1
41747 Viersen
Agentur für Arbeit Krefeld
Uerdinger Str. 24
47799 Krefeld
Gemeinde Krefeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 07.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes 841 (V) - Südlich Uerdinger Straße im Bereich des Krefelder Hofes gebilligt. Dieser Plan umfasst die Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohngebäuden, einem Hotel, einer Kindertagesstätte und gewerblichen Flächen. Es sind ca. 245 Wohneinheiten geplant, sowie die Schaffung von öffentlichen Räumen und einer durchgrünten Umgebung.
In Krefeld-West starten 2024 zwei große Projekte: der Baubeginn für die neue Eissporthalle auf dem ehemaligen Kerrygold-Gelände und das Projekt „Sonnenheide“ in Fischeln, das 2027 beginnen soll und Reihen-, Doppel- und Geschosswohnungsbau sowie eine Kita und andere Einrichtungen umfasst.
In Uerdingen ist das Bauprojekt „Rheinblick“ mit einem Satzungsbeschluss vom letzten Jahr vorbereitet, das eine Mischung aus Wohn- und Gemeinschaftseinrichtungen vorsieht. Zudem plant die Vivawest Wohnen GmbH die Fertigstellung des Wohnquartiers „Zooblick“ an der Uerdinger Straße für Mitte 2025.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.