Meiningen ist eine Kreisstadt und Kulturstadt im fränkisch geprägten Süden Thüringens.
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
24.538 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
98617
Vorwahlen
03693036943 (Herpf, Stepfershausen), 036945 (Henneberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meiningen, Am Markt 1, 98617 Meiningen
2. Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Am Schloß 2, 98617 Meiningen
3. Agentur für Arbeit Meiningen, Am Markt 1, 98617 Meiningen
Gemeinde Meiningen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Meiningen wurde der alte Beschluss für einen Bebauungsplan am 4. Tonberg aufgehoben, da es Probleme mit der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gab. Stattdessen wurde der Bebauungsplan Nummer 47 „5. Tongraben“ aufgestellt, um eine Erweiterungsfläche für die Annahme von Wertstoffen und Abfällen zu schaffen. Diese Fläche soll nördlich der jetzigen Deponie entstehen und ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche eingeordnet.
Zusätzlich wurde eine Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Dreißigacker Ost beschlossen, um weitere Gewerbeflächen durch eine südliche Erweiterung bis zur Berkeser Straße zu schaffen. Dies soll die Erschließungskosten verringern und die Vermarktungsbedingungen verbessern.
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FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.