Meiningen ist eine Kreisstadt und Kulturstadt im fränkisch geprägten Süden Thüringens.
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
24.538 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
98617
Vorwahlen
03693036943 (Herpf, Stepfershausen), 036945 (Henneberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meiningen, Am Markt 1, 98617 Meiningen
2. Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Am Schloß 2, 98617 Meiningen
3. Agentur für Arbeit Meiningen, Am Markt 1, 98617 Meiningen
Gemeinde Meiningen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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In Meiningen wurde der alte Beschluss für einen Bebauungsplan am 4. Tonberg aufgehoben, da es Probleme mit der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gab. Stattdessen wurde der Bebauungsplan Nummer 47 „5. Tongraben“ aufgestellt, um eine Erweiterungsfläche für die Annahme von Wertstoffen und Abfällen zu schaffen. Diese Fläche soll nördlich der jetzigen Deponie entstehen und ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche eingeordnet.
Zusätzlich wurde eine Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Dreißigacker Ost beschlossen, um weitere Gewerbeflächen durch eine südliche Erweiterung bis zur Berkeser Straße zu schaffen. Dies soll die Erschließungskosten verringern und die Vermarktungsbedingungen verbessern.
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FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.