Meiningen ist eine Kreisstadt und Kulturstadt im fränkisch geprägten Süden Thüringens.
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
24.538 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
98617
Vorwahlen
03693036943 (Herpf, Stepfershausen), 036945 (Henneberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meiningen, Am Markt 1, 98617 Meiningen
2. Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Am Schloß 2, 98617 Meiningen
3. Agentur für Arbeit Meiningen, Am Markt 1, 98617 Meiningen
Gemeinde Meiningen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Meiningen wurde der alte Beschluss für einen Bebauungsplan am 4. Tonberg aufgehoben, da es Probleme mit der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gab. Stattdessen wurde der Bebauungsplan Nummer 47 „5. Tongraben“ aufgestellt, um eine Erweiterungsfläche für die Annahme von Wertstoffen und Abfällen zu schaffen. Diese Fläche soll nördlich der jetzigen Deponie entstehen und ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche eingeordnet.
Zusätzlich wurde eine Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Dreißigacker Ost beschlossen, um weitere Gewerbeflächen durch eine südliche Erweiterung bis zur Berkeser Straße zu schaffen. Dies soll die Erschließungskosten verringern und die Vermarktungsbedingungen verbessern.
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FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.