Die Stadtteile Buer, Bruchmühlen, Riemsloh, Neuenkirchen und Wellingholzhausen grenzen an das Land Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
46.732 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49324, 49326, 49328
Vorwahlen
05422, 05427, 05428, 05429, 05226
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Drantum, Drantum
Adressen:
Stadt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Einwohnermeldeamt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Ordnungsamt Melle
Rathausstraße 1
49324 Melle
Gemeinde Melle – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 12:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Melle ist currently das neue Baugebiet "In der Föckinghausener Heide" im Stadtteil Oldendorf in Planung. Der Aufstellungsbeschluss für den notwendigen Bebauungsplan ist bereits gefasst, jedoch gibt es noch offene Probleme im Zusammenhang mit der Oberflächenentwässerung, die geklärt werden müssen. Die Abwägung der Planung mit den Interessen und Anregungen der Bürger und Behörden ist noch im Gange, und ein konkreter Termin für den finalen Satzungsbeschluss oder den Vermarktungsbeginn kann noch nicht benannt werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.