Merseburg ist eine Dom- und Hochschulstadt an der Saale im südlichen Sachsen-Anhalt. In der maßgeblich von diesen beiden Oberzentren geprägten Metropolregion Mitteldeutschland fungiert Merseburg als Mittelzentrum
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
33.641 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06217
Vorwahl
03461
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadtverwaltung Merseburg
Am Dom 1
06217 Merseburg
Landkreis Saalekreis
Hallesche Str. 40
06217 Merseburg
Agentur für Arbeit Merseburg
An der Mauer 2
06217 Merseburg
Gemeinde Merseburg – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat von Merseburg plant den Bau einer neuen Schwimmhalle. Der favorisierte Bauplatz ist das Grundstück des früheren Hotels „Drei Schwäne“ in der Nähe des Bahnhofs. Das Verfahren für den Bebauungsplan, das auch Belange des Artenschutzes und die Beteiligung der Öffentlichkeit umfasst, soll etwa eineinhalb Jahre dauern.
Zudem gibt es Pläne für ein Versorgungszentrum am Roßmarkt, für das der Bebauungsplan Nr. 66 aufgestellt wurde. Dieser Plan sieht die Errichtung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen und die Regelung der städtebaulichen Ordnung und Erschließung des Gebiets vor. Der Plan wurde im April 2023 vom Stadtrat gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Weitere Planungen umfassen den Neubau einer Sekundarschule in Merseburg, für den acht Grundstücke innerhalb eines Markterkundungsverfahrens angeboten wurden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.