Merseburg ist eine Dom- und Hochschulstadt an der Saale im südlichen Sachsen-Anhalt. Sie ist Verwaltungssitz des Saalekreises und Bestandteil des länderübergreifenden Ballungsraums der Großstädte Leipzig und Halle
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
33.641 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06217
Vorwahl
03461
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadtverwaltung Merseburg
Am Dom 1
06217 Merseburg
Landkreis Saalekreis
Hallesche Str. 40
06217 Merseburg
Agentur für Arbeit Merseburg
An der Mauer 2
06217 Merseburg
Gemeinde Merseburg – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat von Merseburg plant den Bau einer neuen Schwimmhalle. Der favorisierte Bauplatz ist das Grundstück des früheren Hotels „Drei Schwäne“ in der Nähe des Bahnhofs. Das Verfahren für den Bebauungsplan, das auch Belange des Artenschutzes und die Beteiligung der Öffentlichkeit umfasst, soll etwa eineinhalb Jahre dauern.
Zudem gibt es Pläne für ein Versorgungszentrum am Roßmarkt, für das der Bebauungsplan Nr. 66 aufgestellt wurde. Dieser Plan sieht die Errichtung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen und die Regelung der städtebaulichen Ordnung und Erschließung des Gebiets vor. Der Plan wurde im April 2023 vom Stadtrat gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Weitere Planungen umfassen den Neubau einer Sekundarschule in Merseburg, für den acht Grundstücke innerhalb eines Markterkundungsverfahrens angeboten wurden.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.