Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Braunsbedra

Braunsbedra ist eine Stadt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt, die aus dem Zusammenschluss der Orte Bedra und Braunsdorf hervorgegangen ist.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
10.432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06242, 06259Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
034633, 034637
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 den Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" mit den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B beschlossen. Der Plan wurde vom Landkreis Saalekreis mit Verfügung vom 20.09.2024 genehmigt und trat mit der Bekanntmachung am 25.10.2024 in Kraft. Der Bebauungsplan betrifft Teile der Gemarkungen Krumpa und Braunsbedra und umfasst die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen. Die Planunterlagen sind im Bauamt der Stadt Braunsbedra und online verfügbar.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

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Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung (Teil 1) und einer textlichen Beschreibung (Teil 2). Ein Bebauungsplan kann zum Beispiel aus einem einzigen Textteil bestehen. Nicht in der Satzung enthalten, aber im Rahmen der Verfahren gesetzlich vorgeschrieben, ist eine Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans erläutert werden Ein eigener Abschnitt der Begründung ist ein Umweltbericht (§2a BauGB), der bei der Einreichung eines Bauantrags vorzulegen ist.