Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Merzig

Merzig (im örtlichen, moselfränkischen Dialekt Meerzisch/Miërzësch, luxemburgisch Mäerzeg, französisch Mercy) ist eine Kreisstadt im Saarland und Verwaltungssitz des Landkreises Merzig-Wadern mit rund 30.000 Einwohnern in 17 Stadtteilen auf 108 km²
Bundesland
Landkreis
Merzig-Wadern
Einwohner
29.609 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66651–66663
Vorwahlen
06861, 06869
Adresse der Stadtverwaltung
Brauerstraße 5, 66663 Merzig
Brauerstraße 5, 66663 Merzig 66663 Saarland DE
Website
Ortsteile
Ellerhof, Rotensteinerweg, Saarmhle, Schinkenloch, Schtzenhaus, Wiesenhof, Ellerhof, Rotensteinerweg, Saarmühle, Schinkenloch, Schützenhaus, Wiesenhof
Adressen:
1. Stadt Merzig, Am Stadtgarten 1, 66663 Merzig
2. Landkreis Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 1, 66663 Merzig
3. Agentur für Arbeit Merzig, Am Bahnhof 5, 66663 Merzig
Gemeinde Merzig – Öffnungszeiten
  • Montag: 10:00 - 12:00
  • Dienstag: 10:00 - 12:00
  • Mittwoch: 10:00 - 12:00
  • Donnerstag: 10:00 - 12:00
  • Freitag: 10:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Merziger Stadtrat berät über die Aufnahme des Bebauungsplanverfahrens für den Bau eines neuen Edeka-Marktes in der Rieffstraße mit einer Verkaufsfläche von 2.500 Quadratmetern. Dieses Projekt betrifft jedoch nicht das alte Kaufland-Gelände, wo weiterhin Gespräche über eine Neunutzung laufen.

Zudem plant die Kreisstadt Merzig die Erschließung des Neubaugebietes „Gröbelknöpfchen“ im Stadtteil Brotdorf, um Wohnraum zu schaffen und die bestehende Infrastruktur zu sichern.

Der Stadtrat hat auch den Bebauungsplan „Baugebiet Hönbruch“ beschlossen und die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnbebauung Merchinger Straße 9-11“ zur Entwicklung eines Wohnquartiers beschlossen.

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.