Minden [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'mɪndən] ist eine Große kreisangehörige Stadt im Nordosten des Landes Nordrhein-Westfalen und Verwaltungssitz des ostwestfälischen Kreises Minden-Lübbecke im Regierungsbezirk Detmold
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
81.857 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
32423, 32425, 32427, 32429
Vorwahlen
0571, 05734, 05704
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aminghausen, AminghauserHeide, Bohnort, Clus, Grille, Hasenheide, Hasenkamp, Minderheide, Rodenbeck, Aminghausen, AminghauserHeide, Bohnort, Clus, Grille, Hasenheide, Hasenkamp, Minderheide, Rodenbeck
Adressen:
1. Stadt Minden, Marktplatz 2, 32423 Minden
2. Kreis Minden-Lübbecke, Breite Straße 2, 32423 Minden
3. Amtsgericht Minden, Königstraße 8, 32423 Minden
Gemeinde Minden – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Minden hat neue Planungen für das ehemalige Güterbahnhofsgelände aufgenommen. Im November 2022 beauftragte die Stadt das Büro HPP Architekten GmbH mit einer Rahmenplanung, die eine alternative und zukunftsorientierte Nutzung sowie die Schaffung einer neuen Infrastruktur für eine moderne, dem Klimaschutz angepasste Mobilität beinhalten soll. Die Planung sieht eine hochwertige gewerbliche Nutzung des Geländes vor, da Wohnbebauung aufgrund der belasteten Böden nicht vorgesehen ist.
Zudem wurde ein städtebaulicher Entwurf vorgestellt, der eine Hauptachse in Nord-Südrichtung und Gebäudekomplexe entlang dieser Achse vorsieht. Die Altlastensanierung des Geländes wird vom Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) übernommen, wofür die Stadt Minden einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan benötigt.
Für das Gewerbegebiet nördlich der Karlstraße hat die Stadt die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet, um das bestehende Gewerbeareal auszuweiten. Hier werden derzeit diverse Fachgutachten erstellt, und für Anfang 2020 ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung geplant.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.