Mit rund 84.000 Einwohnern ist sie die viertgrößte Stadt der Region Ostwestfalen-Lippe
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
81.857 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
32423, 32425, 32427, 32429
Vorwahlen
0571, 05734, 05704
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aminghausen, AminghauserHeide, Bohnort, Clus, Grille, Hasenheide, Hasenkamp, Minderheide, Rodenbeck, Aminghausen, AminghauserHeide, Bohnort, Clus, Grille, Hasenheide, Hasenkamp, Minderheide, Rodenbeck
Adressen:
1. Stadt Minden, Marktplatz 2, 32423 Minden
2. Kreis Minden-Lübbecke, Breite Straße 2, 32423 Minden
3. Amtsgericht Minden, Königstraße 8, 32423 Minden
Gemeinde Minden – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Minden hat neue Planungen für das ehemalige Güterbahnhofsgelände aufgenommen. Im November 2022 beauftragte die Stadt das Büro HPP Architekten GmbH mit einer Rahmenplanung, die eine alternative und zukunftsorientierte Nutzung sowie die Schaffung einer neuen Infrastruktur für eine moderne, dem Klimaschutz angepasste Mobilität beinhalten soll. Die Planung sieht eine hochwertige gewerbliche Nutzung des Geländes vor, da Wohnbebauung aufgrund der belasteten Böden nicht vorgesehen ist.
Zudem wurde ein städtebaulicher Entwurf vorgestellt, der eine Hauptachse in Nord-Südrichtung und Gebäudekomplexe entlang dieser Achse vorsieht. Die Altlastensanierung des Geländes wird vom Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) übernommen, wofür die Stadt Minden einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan benötigt.
Für das Gewerbegebiet nördlich der Karlstraße hat die Stadt die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet, um das bestehende Gewerbeareal auszuweiten. Hier werden derzeit diverse Fachgutachten erstellt, und für Anfang 2020 ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung geplant.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.