Murrhardt ist eine Kleinstadt im Rems-Murr-Kreis, ca. Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
13.924 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71540
Vorwahlen
07192, 07184
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Almsiedlung, Berghöfle, Braunhalde, Ebene, Eulenhöfle, Gaisbhl, Haarbach, Hasenhof, Hausen, Hinterbchelberg, Hintermurrhärle, Hinterwestermurr, Hirschkeller, Hirschsägwerk, HördterMhle, Hördthof, Hoffeld, Hohenstein, Jägerhof, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klettenhöfle, Köchersberg, Lutzensägmhle, Mettelberg, Plapphof, Raithöfle, Retzenhof, Rupphof, Sauerhöfle, Schloßhof, Schwammhof, Schwarzenmhle, Siebenknie, Siegelsberg, Sommerhaus, Spechtshof, Steinberg, Vordermurrhärle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Murrhardt
Hauptstraße 1
71566 Murrhardt
2. Ordnungsamt Murrhardt
Hauptstraße 1
71566 Murrhardt
3. Finanzamt Waiblingen
Stuttgarter Str. 1
71332 Waiblingen
Gemeinde Murrhardt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 26. September 2024 die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan „Am Höllbächle“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans liegt vom 14. Oktober bis 15. November 2024 öffentlich aus. Dieser Plan soll dringend benötigten Wohnraum für den Geschosswohnungsbau schaffen.
Zudem wurde nach fast einjähriger Verzögerung der Bebauungsplan für das Schweizer-Areal Süd einstimmig verabschiedet, wo sechs Mehrfamilienwohnhäuser mit 70 Wohneinheiten entstehen sollen. Auf dem Ochsen-Areal in Fornsbach wird bis Frühjahr 2026 eine Wohnanlage für betreutes Wohnen mit 16 Eigentumswohnungen errichtet.
Das Bundesverwaltungsgerichts-Urteil hat zu Verzögerungen in den Bebauungsplanverfahren geführt, insbesondere weil Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet