Mühlacker ist eine Stadt im Nordwesten Baden-Württembergs, rund zwölf Kilometer nordöstlich von Pforzheim. Januar 1973 in Kraft trat, ist Mühlacker die einzige Große Kreisstadt im Enzkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
26.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75417
Vorwahlen
07041, 07042
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mühlacker
Hauptstraße 1
75417 Mühlacker
2. Bürgeramt Mühlacker
Hauptstraße 1
75417 Mühlacker
3. Ordnungsamt Mühlacker
Hauptstraße 1
75417 Mühlacker
Gemeinde Mühlacker – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim hat am 09.07.2024 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 für die Wohnbaufläche Pferchäcker in Mühlacker-Lienzingen beschlossen. Die formelle Auslegung dieser Änderung erfolgte vom 16.12.2024 bis 24.01.2025.
Zudem wird der Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ in Mühlacker fortgeführt, der die Nachnutzung des ehemaligen Ziegelei-Areals mit Wohnbauland, Handel und Gewerbe vorsieht. Der Umweltbericht zu diesem Bebauungsplan stand zuletzt am 20.04.2023.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.