Nützen ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
1240 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24568
Vorwahl
04191
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Altspringhirsch, Brückenkate, Kampen, Lurup, Neuspringhirsch, Rheitenkate, Springhirsch, Wüstenkate
Adressen:
1. Gemeinde Nützen
Am Markt 1
23863 Nützen
2. Amtsgericht Bad Oldesloe
Am Markt 1
23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn
Mühlenstraße 2
23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Nützen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan umfassen several wichtige Änderungen und Neuerungen:
- Die Bundesregierung hat eine Reform des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen, die den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt. Hierbei wird es möglich, Gebäude ohne einen gesonderten Bebauungsplan zu erweitern, insbesondere durch Aufstockungen.
- Bebauungspläne müssen künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens vorliegen.
- Die Digitalisierung von Bekanntmachungen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen wird vorangetrieben, um mehr Transparenz und Effizienz zu erreichen.
- Veraltete Bebauungspläne können schneller aktualisiert werden, dank einer neuen "Innovationsklausel" und eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB, das auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren strafft.
- Es gibt neue Regelungen zur Innenentwicklung, die die Nutzung von brachliegenden Grundstücken und Dachgeschoss-Aufbauten erleichtern.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.