Ellerau [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'ɛlə,raʊ] ist eine Gemeinde im Süden Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
6308 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25479
Vorwahl
04106
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Tanneneck, Tanneneck
Gemeinde Ellerau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in einem Eilverfahren am 27. Juni 2024 entschieden, dass das geplante Logistikzentrum von Hillwood auf dem ehemaligen Devalit-Gelände in Ellerau vorerst nicht fertiggestellt werden darf. Dies erfolgte aufgrund einer Beschwerde der Stadt Quickborn, die sich auf ein neues Verkehrsgutachten berief, das massive Engpässe und Sicherheitsrisiken auf den umliegenden Straßen prognostiziert. Die Baugenehmigung hat keinen Bestand mehr, und eine Fortsetzung der Bauarbeiten wäre illegal. Ellerau und Quickborn sollen nun gemeinsam an neuen Bebauungsplänen arbeiten, um eine verträgliche und gewinnbringende Nutzung des Areals zu ermöglichen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.