Ellerau [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'ɛlə,raʊ] ist eine Gemeinde im Süden Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
6308 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25479
Vorwahl
04106
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Tanneneck, Tanneneck
Gemeinde Ellerau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in einem Eilverfahren am 27. Juni 2024 entschieden, dass das geplante Logistikzentrum von Hillwood auf dem ehemaligen Devalit-Gelände in Ellerau vorerst nicht fertiggestellt werden darf. Dies erfolgte aufgrund einer Beschwerde der Stadt Quickborn, die sich auf ein neues Verkehrsgutachten berief, das massive Engpässe und Sicherheitsrisiken auf den umliegenden Straßen prognostiziert. Die Baugenehmigung hat keinen Bestand mehr, und eine Fortsetzung der Bauarbeiten wäre illegal. Ellerau und Quickborn sollen nun gemeinsam an neuen Bebauungsplänen arbeiten, um eine verträgliche und gewinnbringende Nutzung des Areals zu ermöglichen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.