Ellerau [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'ɛlə,raʊ] ist eine Gemeinde im Süden Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
6308 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25479
Vorwahl
04106
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Tanneneck, Tanneneck
Gemeinde Ellerau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in einem Eilverfahren am 27. Juni 2024 entschieden, dass das geplante Logistikzentrum von Hillwood auf dem ehemaligen Devalit-Gelände in Ellerau vorerst nicht fertiggestellt werden darf. Dies erfolgte aufgrund einer Beschwerde der Stadt Quickborn, die sich auf ein neues Verkehrsgutachten berief, das massive Engpässe und Sicherheitsrisiken auf den umliegenden Straßen prognostiziert. Die Baugenehmigung hat keinen Bestand mehr, und eine Fortsetzung der Bauarbeiten wäre illegal. Ellerau und Quickborn sollen nun gemeinsam an neuen Bebauungsplänen arbeiten, um eine verträgliche und gewinnbringende Nutzung des Areals zu ermöglichen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.