Nackenheim ist eine Ortsgemeinde und ein Weinbauort in Rheinhessen im Landkreis Mainz-Bingen und liegt ca
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
5644 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55299
Vorwahl
06135
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nackenheim
Hauptstraße 1
55299 Nackenheim
2. Ordnungsamt Nackenheim
Hauptstraße 1
55299 Nackenheim
3. Standesamt Nackenheim
Hauptstraße 1
55299 Nackenheim
Gemeinde Nackenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Flächennutzungsplan 2035 der Verbandsgemeinde Bodenheim, zu der Nackenheim gehört, wurde aktualisiert. Hierbei wurden die aktuellen Planungsvorstellungen und Entwicklungsvorstellungen der Ortsgemeinden berücksichtigt und an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst. Es wurde ein Gewerbeflächenkonzept erstellt und die Integration der Belange von Natur und Landschaft auf der Grundlage des Landschaftsplans durchgeführt. Die Neuausweisung von Siedlungs- und gewerblichen Bauflächen erfolgt unter Berücksichtigung der regionalplanerischen Vorgaben und des festgelegten Bedarfswerts. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Umweltauswirkungen wurden aufgestellt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.