Nersingen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm in Mittelschwaben, Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
9464 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89278
Vorwahl
07308
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Oberfahlheim, Oberfahlheim
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen
2. Ordnungsamt Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen
3. Standesamt Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen
Gemeinde Nersingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Nersingen hatSeveral recent developments regarding Bebauungspläne in Nersingen:
- Der Einfache Bebauungsplan "Ortskern Leibi" wurde in der Fassung vom 01.07.2022 als Satzung beschlossen und ist seit der Bekanntmachung am 21.06.2023 rechtsverbindlich.
- Der Bebauungsplan Nr. 12 "Kreuzeck, 3. Änderung" wurde in der Fassung vom 01.07.2022 als Satzung beschlossen.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Nr. 8 "Feuerwehrhaus Fahlheim" mit paralleler 11. Flächennutzungsplanänderung fand zwischen dem 03.07.2023 und 04.08.2023 statt.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.