Nersingen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm in Mittelschwaben, Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
9464 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89278
Vorwahl
07308
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Oberfahlheim, Oberfahlheim
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen
2. Ordnungsamt Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen
3. Standesamt Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen
Gemeinde Nersingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Nersingen hatSeveral recent developments regarding Bebauungspläne in Nersingen:
- Der Einfache Bebauungsplan "Ortskern Leibi" wurde in der Fassung vom 01.07.2022 als Satzung beschlossen und ist seit der Bekanntmachung am 21.06.2023 rechtsverbindlich.
- Der Bebauungsplan Nr. 12 "Kreuzeck, 3. Änderung" wurde in der Fassung vom 01.07.2022 als Satzung beschlossen.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Nr. 8 "Feuerwehrhaus Fahlheim" mit paralleler 11. Flächennutzungsplanänderung fand zwischen dem 03.07.2023 und 04.08.2023 statt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.