Die Gemeinde gehört zur Region Donau-Iller in Mittelschwaben
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
22.133 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
89250
Vorwahlen
07307, 07309
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aufheim, Bredenbeck, Gettrup, Holtrup, Schölling, Venne, Aufheim, Bredenbeck, Gettrup, Holtrup, Schölling, Venne
Adressen:
1. Stadt Senden, Rathausplatz 1, 48308 Senden
2. Kreis Borken, Wilhelmstraße 1, 46325 Borken
3. Regierungspräsidium Münster, Kanalstraße 18, 48147 Münster
Gemeinde Senden – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.