Nesselwang ist ein Markt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Ostallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
3846 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87484
Vorwahl
08361
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Attlesee, Bayerstetten, Gschwend, Hammerschmiede, Hertingen, Hörich, Lachen, Niederhöfen, Reichenbach, Rindegg, Schicken, Schneidbach, Thal, Voglen, Wank, Widdumhof, Attlesee, Bayerstetten, Gschwend, Hammerschmiede, Hertingen, Hörich, Lachen, Niederhöfen, Reichenbach, Rindegg, Schicken, Schneidbach, Thal, Voglen, Wank, Widdumhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nesselwang
Hauptstraße 18
87484 Nesselwang
2. Ordnungsamt Nesselwang
Hauptstraße 18
87484 Nesselwang
3. Finanzamt Kempten
Bismarckstraße 16
87435 Kempten
Gemeinde Nesselwang – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.