Der staatlich anerkannte Luftkurort liegt im Südwesten Bayerns und gehört zum hügeligen Voralpenland
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
3846 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87484
Vorwahl
08361
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Attlesee, Bayerstetten, Gschwend, Hammerschmiede, Hertingen, Hörich, Lachen, Niederhöfen, Reichenbach, Rindegg, Schicken, Schneidbach, Thal, Voglen, Wank, Widdumhof, Attlesee, Bayerstetten, Gschwend, Hammerschmiede, Hertingen, Hörich, Lachen, Niederhöfen, Reichenbach, Rindegg, Schicken, Schneidbach, Thal, Voglen, Wank, Widdumhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nesselwang
Hauptstraße 18
87484 Nesselwang
2. Ordnungsamt Nesselwang
Hauptstraße 18
87484 Nesselwang
3. Finanzamt Kempten
Bismarckstraße 16
87435 Kempten
Gemeinde Nesselwang – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.