Neudenau [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɔʏ̯dənaʊ̯] (im Ortsdialekt Neidene) ist eine Stadt und ein Unterzentrum im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74861
Vorwahlen
06264, 06298
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
StGangolfskapelle, StGangolfskapelle
Adressen:
1. Stadt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
2. Ordnungsamt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
3. Bürgeramt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
Gemeinde Neudenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neudenau ist eine 5. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung weiterzuverfolgen und die in den letzten Jahren getätigten Nutzungsänderungen zu integrieren. Diese Änderung betrifft die Schaffung von Wohnraum, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen für Kindergartenplätze.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.