Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74861
Vorwahlen
06264, 06298
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
StGangolfskapelle, StGangolfskapelle
Adressen:
1. Stadt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
2. Ordnungsamt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
3. Bürgeramt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
Gemeinde Neudenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neudenau ist eine 5. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung weiterzuverfolgen und die in den letzten Jahren getätigten Nutzungsänderungen zu integrieren. Diese Änderung betrifft die Schaffung von Wohnraum, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen für Kindergartenplätze.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.