Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neuharlingersiel

Neuharlingersiel (plattdeutsch Neeharlingersiel) ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Esens im Landkreis Wittmund im Nordwesten Niedersachsens. Die Ortsteile Altharlingersiel und Ostbense sind seit 1985 als Küstenbadeorte klassifiziert
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1025 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26427
Vorwahlen
04974, 04971
Adresse der Gemeinde
Von-Eucken-Weg 2, 26427 Neuharlingersiel
Von-Eucken-Weg 2, 26427 Neuharlingersiel 26427 Neuharlingersiel Niedersachsen DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Neuharlingersiel
Hauptstraße 1
26427 Neuharlingersiel

2. Landkreis Wittmund
Am Markt 1
26409 Wittmund

3. Wasserwirtschaftsamt Aurich
Am Stadtgraben 1
26603 Aurich
Gemeinde Neuharlingersiel – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für Neuharlingersiel online anfordern. Über Bebauungsplan24 können Bauunterlagen für Neuharlingersiel online bestellt werden. Die Unterlagen werden in der Regel digital als PDF per E-Mail bereitgestellt.