Neumünster (niederdeutsch: Niemünster und Neemünster) ist eine kreisfreie Stadt und ein Oberzentrum in der Mitte Schleswig-Holsteins
Bundesland
Einwohner
79.496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24534, 24536, 24537, 24539
Vorwahl
04321
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dosenmoor, Ellhorn, Krusenhof
Adressen:
1. Stadt Neumünster, Rathaus, 24534 Neumünster
2. Agentur für Arbeit Neumünster, Bismarckstraße 11, 24534 Neumünster
3. Kreisverwaltung Segeberg, Lübecker Str. 10, 23795 Bad Segeberg (zuständig für Neumünster)
Gemeinde Neumünster – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Neumünster in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich hauptsächlich auf allgemeine Aspekte und Verfahren von Bebauungsplänen in Neumünster, ohne aktuelle spezifische Entwicklungen oder Änderungen zu erwähnen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.