Neumünster (niederdeutsch: Niemünster und Neemünster) ist eine kreisfreie Stadt und ein Oberzentrum in der Mitte Schleswig-Holsteins
Bundesland
Einwohner
79.496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24534, 24536, 24537, 24539
Vorwahl
04321
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dosenmoor, Ellhorn, Krusenhof
Adressen:
1. Stadt Neumünster, Rathaus, 24534 Neumünster
2. Agentur für Arbeit Neumünster, Bismarckstraße 11, 24534 Neumünster
3. Kreisverwaltung Segeberg, Lübecker Str. 10, 23795 Bad Segeberg (zuständig für Neumünster)
Gemeinde Neumünster – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Neumünster in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich hauptsächlich auf allgemeine Aspekte und Verfahren von Bebauungsplänen in Neumünster, ohne aktuelle spezifische Entwicklungen oder Änderungen zu erwähnen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.