Wasbek ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
2395 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24647
Vorwahl
04321
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkenhof, Bornbek, Bullenbek, Dorotheenhof, Ehndorfermoor, Prehnsfelde, Wasbekermoor, Birkenhof, Bornbek, Bullenbek, Dorotheenhof, Ehndorfermoor, Prehnsfelde, Wasbekermoor
Adressen:
1. Gemeinde Wasbek - Rathausstraße 2, 24592 Wasbek
2. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde - Eckernförder Str. 1, 24768 Rendsburg
3. Amtsgericht Rendsburg - Am Schloß 4, 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf