Sie ist der traditionelle Hauptort des Ruppiner Landes. Neuruppin ist die Kreisstadt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin im Norden des Landes Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
31.002 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16816, 16818, 16827, 16833, 16835
Vorwahlen
03391, 033925, 033929, 033933
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neuruppin, Rathausplatz 1, 16816 Neuruppin
2. Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Breite Straße 39, 16816 Neuruppin
3. Agentur für Arbeit Neuruppin, Karl-Marx-Straße 15, 16816 Neuruppin
Gemeinde Neuruppin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Fontanestadt Neuruppin hatSeveral Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen beschlossen:
- Bebauungsplan Nr. 1.1 „Gewerbegebiet Zur Mesche“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Bebauungsplan Nr. 70 „Feuerwehrstandort Gühlen-Glienicke“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Bebauungsplan Nr. 4.4 „Holländer Mühle West“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 „PV-Freiflächenanlage an der A 24“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- 6. bis 10. Änderung des Flächennutzungsplans für verschiedene Teilbereiche wie „Feuerwehrstandort Gühlen-Glienicke“, „Zur Mesche“, „Holländer Mühle West“, „PV-Freiflächenanlage an der A 24“ und „Gewerbegebiet Treskow II“: Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Beteiligung.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.