Neuruppin ist die Kreisstadt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin im Norden des Landes Brandenburg. Zum Gedenken an den hier geborenen Dichter Theodor Fontane trägt sie den Beinamen Fontanestadt
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
31.002 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16816, 16818, 16827, 16833, 16835
Vorwahlen
03391, 033925, 033929, 033933
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neuruppin, Rathausplatz 1, 16816 Neuruppin
2. Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Breite Straße 39, 16816 Neuruppin
3. Agentur für Arbeit Neuruppin, Karl-Marx-Straße 15, 16816 Neuruppin
Gemeinde Neuruppin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Fontanestadt Neuruppin hatSeveral Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen beschlossen:
- Bebauungsplan Nr. 1.1 „Gewerbegebiet Zur Mesche“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Bebauungsplan Nr. 70 „Feuerwehrstandort Gühlen-Glienicke“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Bebauungsplan Nr. 4.4 „Holländer Mühle West“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 „PV-Freiflächenanlage an der A 24“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- 6. bis 10. Änderung des Flächennutzungsplans für verschiedene Teilbereiche wie „Feuerwehrstandort Gühlen-Glienicke“, „Zur Mesche“, „Holländer Mühle West“, „PV-Freiflächenanlage an der A 24“ und „Gewerbegebiet Treskow II“: Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Beteiligung.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.