Sie ist der traditionelle Hauptort des Ruppiner Landes. Zum Gedenken an den hier geborenen Dichter Theodor Fontane trägt sie den Beinamen Fontanestadt
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
31.002 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16816, 16818, 16827, 16833, 16835
Vorwahlen
03391, 033925, 033929, 033933
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neuruppin, Rathausplatz 1, 16816 Neuruppin
2. Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Breite Straße 39, 16816 Neuruppin
3. Agentur für Arbeit Neuruppin, Karl-Marx-Straße 15, 16816 Neuruppin
Gemeinde Neuruppin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Fontanestadt Neuruppin hatSeveral Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen beschlossen:
- Bebauungsplan Nr. 1.1 „Gewerbegebiet Zur Mesche“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Bebauungsplan Nr. 70 „Feuerwehrstandort Gühlen-Glienicke“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Bebauungsplan Nr. 4.4 „Holländer Mühle West“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 „PV-Freiflächenanlage an der A 24“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- 6. bis 10. Änderung des Flächennutzungsplans für verschiedene Teilbereiche wie „Feuerwehrstandort Gühlen-Glienicke“, „Zur Mesche“, „Holländer Mühle West“, „PV-Freiflächenanlage an der A 24“ und „Gewerbegebiet Treskow II“: Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Beteiligung.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.