Neustadt in Sachsen ist eine Stadt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
12.200 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01841–01844
Vorwahl
03596
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Altenwied, Ammerich, Anxbach,GemRahms, Aurora, Bad, Baumgartenhof, Baumkrug, Benzloch, Bergdorf, Bergmhle, Bertenau, Beusloe, Borscheid, Brandstette, Brodauermhle, Brchen, Brx, Bhlingen, Burckshof, Burgschenke, Buschwiesenhof, Colmar, Deisenhofen, Dinkelbach, Dobertshof, Ebersdorf, Eggensee, Ehrenberg, Eilenberg, Eisberg, Elsaff, Erbachhof, Erlach, Filchendorf, Firkenhof, Funkenhausen, Geibenstetten, Gerhardshahn, Görnitz
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt
Hauptstraße 1
12345 Neustadt
2. Finanzamt Neustadt
Am Rathaus 2
12345 Neustadt
3. Jobcenter Neustadt
Bahnhofstraße 3
12345 Neustadt
Gemeinde Neustadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Neustadt an der Weinstraße wurde der Bebauungsplan für die Landesgartenschau 2027 fortgeführt, um die identifizierten Kernflächen bauleitplanerisch zu sichern und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.
- Der Bebauungsplan "Naulott-Guckinsland, VI. Änderung und Erweiterung" konzentriert sich auf die Herstellung einer qualifizierten inneren und äußeren Erschließung südlich der B 39, mit separater Bearbeitung der Erschließungsproblematik.
- Der Bebauungsplan "Schmittenäcker" im Ortsbezirk Geinsheim fokussiert auf die Entwicklung neuer Wohnbaugebiete unter dem Prinzip der Innen-vor-Außenentwicklung.
- In Neustadt an der Donau wurde der Bebauungsplan "Sonder-, Gewerbe- und Industriegebiet Neustadt-Süd" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert, um die Umnutzung des Gewerbeparks 17 planungsrechtlich abzusichern.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.