Ottendorf-Okrilla ist eine Gemeinde im Landkreis Bautzen in Sachsen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9997 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
01458                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
035205                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Ottendorf-Okrilla  
   Hauptstraße 1  
   01454 Ottendorf-Okrilla  
2. Bürgeramt Ottendorf-Okrilla  
   Hauptstraße 1  
   01454 Ottendorf-Okrilla  
3. Ordnungsamt Ottendorf-Okrilla  
   Hauptstraße 1  
   01454 Ottendorf-Okrilla  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Ottendorf-Okrilla – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 18:00
 
                                - Mittwoch: Geschlossen
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            - Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla erhält Fördermittel in Höhe von rund 73.000 Euro für die baurechtliche Entwicklung einer neuen Ortsmitte auf der Brachfläche des ehemaligen Betonwerks, die künftig Platz für Wohnen, Gesundheit, Einzelhandel, Dienstleistungen, Erholung und den öffentlichen Nahverkehr bieten soll.
- Die Planungen für den Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt & Wohnbebauung Medingen" sind fortgeschritten, mit einem Satzungsbeschluss, der ursprünglich für Januar 2023 geplant war, aber aufgrund verschiedener Verzögerungen verschoben wurde. Derzeit laufen Arbeiten an der S 177, einschließlich des Radwegbaus und der Brücke über die Röder.
- Ottendorf-Okrilla und Dresden haben eine Absichtserklärung zur interkommunalen Zusammenarbeit unterzeichnet, um in den Bereichen Schule, Verkehr, Wohnen, Einzelhandel und Gewerbeflächen gemeinsam zu agieren.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
 - GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
 
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                             
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
 - Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
 - Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
 
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
 - Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
 - Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
 - Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
 
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.