Ottendorf-Okrilla ist eine Gemeinde im Landkreis Bautzen in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9997 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01458
Vorwahl
035205
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Ottendorf-Okrilla
Hauptstraße 1
01454 Ottendorf-Okrilla
2. Bürgeramt Ottendorf-Okrilla
Hauptstraße 1
01454 Ottendorf-Okrilla
3. Ordnungsamt Ottendorf-Okrilla
Hauptstraße 1
01454 Ottendorf-Okrilla
Gemeinde Ottendorf-Okrilla – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla erhält Fördermittel in Höhe von rund 73.000 Euro für die baurechtliche Entwicklung einer neuen Ortsmitte auf der Brachfläche des ehemaligen Betonwerks, die künftig Platz für Wohnen, Gesundheit, Einzelhandel, Dienstleistungen, Erholung und den öffentlichen Nahverkehr bieten soll.
- Die Planungen für den Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt & Wohnbebauung Medingen" sind fortgeschritten, mit einem Satzungsbeschluss, der ursprünglich für Januar 2023 geplant war, aber aufgrund verschiedener Verzögerungen verschoben wurde. Derzeit laufen Arbeiten an der S 177, einschließlich des Radwegbaus und der Brücke über die Röder.
- Ottendorf-Okrilla und Dresden haben eine Absichtserklärung zur interkommunalen Zusammenarbeit unterzeichnet, um in den Bereichen Schule, Verkehr, Wohnen, Einzelhandel und Gewerbeflächen gemeinsam zu agieren.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.