Ottendorf-Okrilla ist eine Gemeinde im Landkreis Bautzen in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9997 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01458
Vorwahl
035205
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Ottendorf-Okrilla
Hauptstraße 1
01454 Ottendorf-Okrilla
2. Bürgeramt Ottendorf-Okrilla
Hauptstraße 1
01454 Ottendorf-Okrilla
3. Ordnungsamt Ottendorf-Okrilla
Hauptstraße 1
01454 Ottendorf-Okrilla
Gemeinde Ottendorf-Okrilla – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla erhält Fördermittel in Höhe von rund 73.000 Euro für die baurechtliche Entwicklung einer neuen Ortsmitte auf der Brachfläche des ehemaligen Betonwerks, die künftig Platz für Wohnen, Gesundheit, Einzelhandel, Dienstleistungen, Erholung und den öffentlichen Nahverkehr bieten soll.
- Die Planungen für den Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt & Wohnbebauung Medingen" sind fortgeschritten, mit einem Satzungsbeschluss, der ursprünglich für Januar 2023 geplant war, aber aufgrund verschiedener Verzögerungen verschoben wurde. Derzeit laufen Arbeiten an der S 177, einschließlich des Radwegbaus und der Brücke über die Röder.
- Ottendorf-Okrilla und Dresden haben eine Absichtserklärung zur interkommunalen Zusammenarbeit unterzeichnet, um in den Bereichen Schule, Verkehr, Wohnen, Einzelhandel und Gewerbeflächen gemeinsam zu agieren.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.