Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Ottendorf-Okrilla

Ottendorf-Okrilla ist eine Gemeinde im Landkreis Bautzen in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9997 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01458
Vorwahl
035205
Adresse der Gemeinde
Radeburger Str. 34, 01458 Ottendorf-Okrilla
Radeburger Str. 34, 01458 Ottendorf-Okrilla 01458 Sachsen DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Ottendorf-Okrilla
Hauptstraße 1
01454 Ottendorf-Okrilla

2. Bürgeramt Ottendorf-Okrilla
Hauptstraße 1
01454 Ottendorf-Okrilla

3. Ordnungsamt Ottendorf-Okrilla
Hauptstraße 1
01454 Ottendorf-Okrilla
Gemeinde Ottendorf-Okrilla – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 18:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla erhält Fördermittel in Höhe von rund 73.000 Euro für die baurechtliche Entwicklung einer neuen Ortsmitte auf der Brachfläche des ehemaligen Betonwerks, die künftig Platz für Wohnen, Gesundheit, Einzelhandel, Dienstleistungen, Erholung und den öffentlichen Nahverkehr bieten soll.
- Die Planungen für den Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt & Wohnbebauung Medingen" sind fortgeschritten, mit einem Satzungsbeschluss, der ursprünglich für Januar 2023 geplant war, aber aufgrund verschiedener Verzögerungen verschoben wurde. Derzeit laufen Arbeiten an der S 177, einschließlich des Radwegbaus und der Brücke über die Röder.
- Ottendorf-Okrilla und Dresden haben eine Absichtserklärung zur interkommunalen Zusammenarbeit unterzeichnet, um in den Bereichen Schule, Verkehr, Wohnen, Einzelhandel und Gewerbeflächen gemeinsam zu agieren.

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.